Wärmedämmung des Hauses

Die Wärmedämmung des Hauses hat bei richtiger Ausführung einen beweisbaren Anteil an Energieeinsparungen beim Heizen.

Die Wärmedämmung des Objektes ist eigentlich das Einkleben und die Verankerung des Wärmedämmungssystems (meistens Platten aus Schaumpolystyrol oder Mineralwolle) auf die Außenkonstruktion des Wohnhauses. Eine falsche Ausführung der Wärmedämmung, die Benutzung von ungeeignet gewählten Materialen oder die Nichteinhaltung der technischen Prozeduren, zusammen mit der Nichtausführung vom Austausch der alten undichten Fenster und Türen, ist eine der häufigsten Ursachen der Mängel und seriöser Hausdefekte, dessen Folgen sich erst nach einigen Jahre zeigen können, häufig erst nach dem Garantieablauf. Mit der Wärmedämmung der Häuser haben wir langjährige Erfahrungen, inklusive detaillierter Kenntnisse der Bauphysik.

 

Bei der Vorbereitung und Ausführung von Wärmedämmung des Hauses ist es nötig, sich nach folgenden Prinzipien zu richten:

 

• Der Vorschlag der Endvariante der Wärmedämmung, der Materialzusammensetzung sowie auch der Ausführung muss sich aus dem Energie-Audit ergeben.

• Das Projekt muss eine autorisierte Person mit der Praxis in der Revitalisierung der Hausobjekte ausarbeiten (spezialisierte Projektanten und Ingenieurorganisationen)

• Die eigene, auf der realisierenden Firma unabhängige technische Bauaufsicht des Baubewerbers ist eine Qualitätsgarantie. Die Bauaufsicht muss den Bau durchlaufend kontrollieren, und das auch ohne vorige Anmeldung.

• Eine sorgfältige Auswahl der realisierenden Firma. Es ist ideal, mit dem Tender eine unabhängige Fachfirma zu beauftragen. Das günstigste Angebot ist nicht immer die beste Lösung.

• Bei der Auswertung der Angebote der Baufirmen arbeiten Sie mit dem Projektant, Energieauditor und der von Ihnen gewählten Bauaufsicht zusammen.

• Die Ausarbeitung des Werkvertrags vertrauen Sie den Spezialisten – Rechtsanwälten, die sich auf Baurecht spezialisieren, und konsultieren Sie diesen mit der Bauaufsicht und dem Projektant.

• Verankern Sie im Vertrag das Recht auf eine durchlaufende, von der von Ihnen gewählten Bauaufsicht durchgeführte Baukontrolle ohne vorige Anmeldung inklusive Eintritt auf das Gerüst

• Verankern Sie im Vertrag das Recht auf die Anfertigung der Fotodokumentation vom Arbeitsfortgang inklusive Details, die Fotodokumentation wird von der Bauaufsicht ausgeführt, die sie Ihnen nach der Baubeendung für weitere mögliche Nutzung übergibt. Beim Reklamationsverfahren sind Fotos sehr wichtig und können Ihnen markant das Reklamationsverfahren vereinfachen.

• Die Bauaufsicht oder der Baubewerber notieren Projektabweichungen, gefundene Mängel und Instruktionen für die Baufirma ins Bautagebuch. Archivieren Sie sorgfältig alle Kopien der Notizen. • Die Werkabnahme führen Sie immer mit der Bauaufsicht und mit dem Projektant zusammen durch. Verankern Sie im Vertrag eine Bestimmung, dass die Nachzahlung des Gesamtpreises erst nach der Behebung aller Mängel, die bei der Werkabnahme gefunden wurden, durchgeführt wird (Zahlungseinstellung).