Statische Mängel und ihre Entfernung

Bei der Prüfung des Wohnungsobjektes widmen wir eine große Aufmerksamkeit der statischen Mangelhaftigkeit und wir beurteilen den Zustand unter dem Gesichtspunkt der statischen Sicherheit.

 

Statische Mängel weisen meistens folgende Konstruktionsteile der Wohnungsobjekte auf:

• Wände – senkrechte und schräge Spalten in den Wänden, über den Fenstern und Türen, Abfallen der Schutzschichten der Armaturen mit folgender Korrosion der Armatur

• Plattenanschlüsse und -verbindungen – Spalten an der Stelle der waagrechten wie auch senkrechten Plattenverbindungen, Entblößung der Armaturen und ihre folgende Korrosion, Entstehen von markanten Wärmebrücken und Eindringen vom Regenwasser

• Decken der Loggien, Balkontafel - Abfallen der Schutzschichten der Armaturen mit folgender Korrosion der Armatur

• Geländer – Korrosion der Verankerungselemente aus Stahl oder der Verankerungselemente der Armatur und Betongeländer

 

Zu ernsthaften Problemen, beziehungsweise zur Entwertung einer neuen Fassade, führt die Unterschätzung und Maskierung von statischen Mängeln. Falls diese nicht saniert-abgeschafft werden, kommt es zur Gefährdung der Sicherheit der Mieter oder zu ernsten Personenverletzungen.

Es passiert oft, dass ein unverantwortlicher Baubewerber oder eine unseriöse Firma die statischen Mängel mit einem Erwärmungssystem zudecken. Diese zugedeckten Mängel zeigen sich nach einiger Zeit wieder und für ihre Entfernung ist dann ein Eingriff ins Erwärmungssystem nötig mit allen sich davon ergebenden ökonomischen wie auch ästhetischen Auswirkungen, beziehungsweise einer neuen Ausführung.