Energiepass und der Gebäudeenergieausweis

Die neu eingeführte Auswertung der energetischen Anforderungen von Gebäuden dient den bestehenden und zukünftigen Inhabern zur besseren Orientation in den Betriebskosten für Heizen und Klimatisierung. Der Gebäudeenergieausweis dient zu ihrer einfachen und klaren Auswertung vom Gesichtspunkt der Energieanforderungen. Der Ausweis beschreibt wärmetechnische Parameter der Gebäude, die technische Ausstattung der Gebäude und messbare Kennziffern der energetischen Anforderung. Der Gebäudeenergieausweis wird obligatorisch für neue Gebäude verarbeitet und für alle Gebäude, bei denen eine Änderung des beendeten Baus durchgeführt wurde mit der Pflicht einer energetischen Bewertung.

Der Gebäudeenergieausweis oder das Energie-Audit ist eine der Bedingungen für die Beschaffung der Subvention aus dem Programm „Pannel +“ und „Grün für Einsparungen“. Der Energiepass ist eine Analogie des Energieschilds bei Elektrogeräten. Es ist eine graphische Darstellung der Stufe des Wärmeanspruchs des Gebäudes und dient zur einfachen und klaren Bewertung von Gebäuden vom Gesichtspunkt der Energieanforderung. Er ermöglicht einen einfachen Vergleich der Gebäude vom Gesichtspunkt des Energieverbrauchs der Gebäude im Betrieb.

Der Energiepass klassifiziert die Gebäude nach dem Gesetz Nr. 177/2006. Slg. in sieben Kategorien A-G von extra sparsamen (A) bis zu extra unzureichenden (G).Der Energiepass der Gebäude wird auf Grund eines fertigen Energie-Audits oder des Gebäudeenergieausweises verarbeitet. Ein Bestandteil des ausgegebenen Energiepasses ist „das Protokoll über den Energiepass“, das alle Angaben beinhaltet, auf Grund deren die energetische Bewertung durchgeführt wurde.

 

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